Winterdienst
Für Grundstückseigentümer besteht die Pflicht Geh- und Zugangswege, Parkplätze, Gewerbeflächen und sonstige Flächen schnee- und eisfrei zu halten. Wer dieser „Schneeräumpflicht" nicht nachkommt, muss im günstigsten Fall mit einer Geldbuße rechnen. Kommen Personen durch die Verletzung der Räumpflicht zu Schaden, haftet der Grundstückseigentümer für die Folgen.
Durch eine Übertragung des Winterdienstes an Quicky Gebäudereinigung geben Sie diese Verantwortung an uns ab. Wir übernehmen die Beseitigung von Eis und Schnee. Auch bei plötzlichen Wintereinbrüchen oder lang anhaltenden Schneefällen sorgen für Trittsicherheit auf ihren Wegen und Plätzen.
Unser Leistung
- Schneeräumdienst bzw. Schneebeseitigung
- Beseitigung von Eis und Glätte
- Streudienst
Unsere Kunden
- Wohnungsgenossenschaften
- Haus- und Grundstücksverwaltungen
- Firmen und Unternehmen
- Hotels, Gaststätten und Pensionen
- private Auftraggeber